Haag in Oberbayern (amtlich: Haag i.OB) ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn und an der Schnittstelle von B 12 und B 15 gelegen
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
6425 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83527
Vorwahl
08072
Adresse derMarktverwaltung
Website
Adressen:
1. Markt Haag in Oberbayern, Hauptstraße 1, 83527 Haag in Oberbayern
2. Kreisverwaltungsreferat Mühldorf am Inn, Mühlenstraße 1, 84453 Mühldorf am Inn
3. Landratsamt Mühldorf am Inn, Bahnhofstraße 6, 84453 Mühldorf am Inn
Gemeinde Haag in Oberbayern – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Aufstellung des Bebauungsplanes ehemaliges Fischergelände,
Bebauungsplan 9.7 Anna-Hage-Weg 7. Änderung,
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes westlich der BayWa - 3. Erweiterung,
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes,
Bebauungsplan Lerchenberg Süd – 5. Änderung,
Aufstellung des Bebauungsplanes Südlich der Lerchenberger Straße II,
Bekanntmachung des Marktes Haag über die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Solarpark Deponie Schachenwald,
Aufstellung des Bebauungsplanes Volksfestwiese - 4. Änderung.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.