Haag in Oberbayern (amtlich: Haag i.OB) ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn und an der Schnittstelle von B 12 und B 15 gelegen
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
6425 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83527
Vorwahl
08072
Adresse derMarktverwaltung
Website
Adressen:
1. Markt Haag in Oberbayern, Hauptstraße 1, 83527 Haag in Oberbayern
2. Kreisverwaltungsreferat Mühldorf am Inn, Mühlenstraße 1, 84453 Mühldorf am Inn
3. Landratsamt Mühldorf am Inn, Bahnhofstraße 6, 84453 Mühldorf am Inn
Gemeinde Haag in Oberbayern – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Aufstellung des Bebauungsplanes ehemaliges Fischergelände,
Bebauungsplan 9.7 Anna-Hage-Weg 7. Änderung,
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes westlich der BayWa - 3. Erweiterung,
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes,
Bebauungsplan Lerchenberg Süd – 5. Änderung,
Aufstellung des Bebauungsplanes Südlich der Lerchenberger Straße II,
Bekanntmachung des Marktes Haag über die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Solarpark Deponie Schachenwald,
Aufstellung des Bebauungsplanes Volksfestwiese - 4. Änderung.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.